Wohneigentum

Wohneigentum (WEG)

Der bestellte Verwalter

Sie sind Eigentümer und möchten Ihre Immobilie professionell verwalten lassen?


Das wichtigste Institution der Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein Verwalter, der Sie als vertretungsberechtigtes Organ mit Prozessqualität bei allen Herausforderungen unterstützt und in allen Belangen begleitet.


Das Team der WEG-Verwaltung fungiert als zentrales, strukturiertes "Office" der Eigentümergemeinschaft.


Dem Verwalter organisiert insbesondere die Herbeiführung der Willensbildung und die Umsetzung des in den Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft geäußerten Eigentümerwillens.


Wir vertreten Sie als Gemeinschaft nach außen (Außenverhältnis) und sind für die gesamte Administration der WEG zuständig.




Notverwaltung der WEG

Eine Notverwaltung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann beispielsweise notwendig sein, wenn es überhaupt keinen Verwalter (mehr) gibt, die amtierende Hausverwaltung dauerhaft verhindert ist oder sie sich hartnäckig weigert, die Weisungen der WEG zu befolgen.

Jeder Wohnungseigentümer oder ein Dritter mit berechtigtem Interesse hat einen Anspruch auf Bestellung eines Verwalters (vgl. § 21 Abs. 4 und 5 WEG). Ein dringendes Bedürfnis zur Einsetzung eines Verwalters ist dabei nicht erforderlich.

Suchen Sie eine Notverwaltung mit dem Ziel der Einführung von mehr Transparenz, Engagement und Werterhaltung bzw. –steigerung Ihres Eigentums, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Notverwaltung durch einstweilige Verfügung per Gericht

Damit ein solcher Antrag vom Gericht bewilligt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen (besondere Dringlichkeit) vorliegen. Eine reine „Verwalterlosigkeit“ reicht nicht aus. Vielmehr müssen der Eigentümergemeinschaft erhebliche Nachteile drohen, wenn nicht umgehend eine neue Hausverwaltung eingesetzt wird.

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