Datenverarbeitung

IVw Groß-Gerau

Datenverarbeitung

Eingangsrechnungen von Gewerbetreibenden werden gemäß gesetzlicher Regelung vom 01.01.2025 an nur noch als E-Rechnung akzeptiert. Postalische Rechnungen hingegen werden nicht mehr verarbeitet. Hieraus können auch keine Rechtsanerkennungen erfolgen.

Hilfe zur IVw Groß-Gerau - APP

Share by: