Eigentümer-Versammlung

Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung ist dazu da, die Eigentümer einer WEG über den Status zu informieren. Hierbei werden unter anderem Vorhaben beschlossen, die die Instandhaltung der Immobilie betreffen. Ein weiterer Punkt sind Veränderungen, wie z. B. eine neue Technologie in der Energieverarbeitung (neue Heizung, Sonnenenergie etc.).


In der Eigentümerversammlung werden auch die jährlichen Abrechnungen besprochen und deren Einwände behandelt. Der Verwalter wird zudem entlastet, für eine neue Periode gewählt oder auch abgewählt. Das Stimmrecht kann in Form von anteiligen Personen oder anhand von Eigentumsanteilen bestimmt werden.


Neben der jährlichen Eigentümerversammlungen können auch "außerordentliche Eigentümerversammlungen" einberufen werden. Diese finden dort Anwendung, wo eilige Beschlüsse gefasst werden müssen, die bis zur regelmäßig jährlichen Eigentümerversammung keine Zeit mehr haben und eine Dringlichkeit kommunizieren.

Die ONLINE - Eigentümerversammlung (digitale ETV)

Alternativ zur physischen Eigentümerversammlung vor Ort gibt es auch eine digitale Eigentümerversammlung. Hier müssen jedoch einige Dinge berücksichtigt werden.


Eine Übersicht der Voraussetzungen, Abläufe etc. haben wir für Sie in der FAQ bereitgestellt.

Wahl des Beirates


Der WEG-Verwaltungsbeirat fungiert als Bindeglied zwischen Miteigentümern und der Verwaltung und unterstützt die Hausverwaltung bei der ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben. Er hat keine Entscheidungsbefugnisse, kann aber Empfehlungen aussprechen.


Dieser wird bei der Eigentümerversammlung beschlossen und für einen fest definierten Zeitraum gewählt.


Protokoll der Eigentümer-Versammlung


Das Protokoll gibt nicht die persönlichen Ansichten des Protokollanten, sondern die Ergebnisse der Besprechung wieder. Hier werden nicht die persönlichen Eindrücke wiedergegeben, sondern die Fakten, die durch die Beschlüsse Zustande gekommen sind.


Im Protokoll steht auch, wann welcher Beschluss umgesetzt wird. Ebenfalls wird hier auch dokumentiert, welche Beschlussfassung hier nicht Zustande gekommen ist.

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