Energie-Management
Das Gebäude-Energie-Gesetz
- Link zum Gebäude-Energie-Gesetz
- Was ist das Gebäudeenergiegestz
- Wie wird der Umstieg auf neue Heizungen mit erneuerbarer Energie gefördert?
- Welche Ausnahmen und welche Übergangsfristen gibt es?
- Welche Vorgaben gibt es für Heizungen?
- Wie werden Mieterinnen und Mieter vor hohen Betriebskosten geschützt?
- Link zum Gebäude-Energie-Gesetz
-
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942
- Was ist das Gebäudeenergiegestz
-
Das Gebäudenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Eine weitere Änderung ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten (Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent).
Das GEG enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die frühere EnEV , das EnEG und das EEWärmeG wurden mit dem GEG zusammengeführt.
Die geltenden europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurden mit dem GEG 2020 vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das Energieeinsparrecht integriert.
Im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode sind zu verschiedenen Aspekten Änderungen des GEG angesprochen, u.a. die Angleichung der Neubauanforderungen an den EH40-Standard zum 1. Januar 2025. Diese soll im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine moderne Anforderungssystematik erfolgen. Für die Zeit bis zur Angleichung an den EH40-Standard ist zum 1. Januar 2023 der EH55-Standard als Zwischenstandard für den Neubau eingeführt worden. Eine entsprechende Änderung des GEG ist am 28. Juli 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. - Wie wird der Umstieg auf neue Heizungen mit erneuerbarer Energie gefördert?
-
Die bewährte Förderstruktur der bestehenden „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird leicht verändert, damit die Förderung auch künftig zu den gesetzlichen Anforderungen passt. Konkret heißt das: Es gibt weiterhin eine Förderung für alle Bürgerinnen und Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Der Fördersatz beträgt künftig einheitlich 30 Prozent , egal für welche der im Gesetz genannten klimafreundlichen Heizformen man sich entscheidet.
Zusätzlich zur Grundförderung gibt es drei verschiedene Klimaboni, also erhöhte Fördersätze, um den schnelleren Umstieg von besonders alten und ineffizienten Heizungen auf nachhaltige Heizungen zu fördern.
Auch für ältere Hausbesitzer oder Hausbesitzerinnen oder solche mit wenig Geld oder mit staatlichen Transferleistungen soll ein Heizungswechsel zu Erneuerbarer Energie möglich sein.
Zudem gibt es neben der Zuschussförderung neue zinsgünstige Kredite für den Heizungstausch. Alternativ bleibt ebenfalls die steuerliche Abschreibung erhalten. - Welche Ausnahmen und welche Übergangsfristen gibt es?
-
Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden – eine so genannte Heizungshavarie – greifen Übergangsfristen: grundsätzlich sind dies drei Jahre; bei Gasetagen bis zu 13 Jahre. Vorübergehend kann auch eine gebrauchte, fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren.
Für über 80-jährige Eigentümer, die ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen, soll bei einer Heizungshavarie die Pflicht zur Umstellung auf Erneuerbares Heizen entfallen. Das soll auch gelten beim Austausch von Etagenheizungen für Wohnungseigentümer, die 80 Jahre und älter sind und die Wohnung selbst bewohnen. - Welche Vorgaben gibt es für Heizungen?
-
Das Gesetz ist pragmatisch und bewusst technologieneutral ausgestaltet: Eigentümer können individuelle Lösungen umsetzen. Sie können den Erneuerbaren-Anteil (mindestens 65 Prozent) auch rechnerisch nachweisen.
Oder sie wählen zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für mindestens 65 Prozent Erneuerbares Heizen: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel), Heizung auf der Basis von Solarthermie. Außerdem gibt es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit so genannter „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind.
Für bestehende Gebäude sind weitere Optionen vorgesehen: Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt – mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff. - Wie werden Mieterinnen und Mieter vor hohen Betriebskosten geschützt?
-
Mieterinnen und Mieter werden künftig vor zu hohen Betriebskosten und vor einer zu hohen Umlage an den Investitionskosten für eine neue Heizung geschützt.
Wenn Vermieterinnen und Vermieter sich dafür entscheiden, Gasheizungen auf Basis von Biomethan einzubauen und zu nutzen, sollen Mieterinnen und Mieter vor den absehbar hohen Betriebskosten geschützt werden. Die Kosten für das Biogas dürfen dann nur in der Höhe abgerechnet werden, wie zur Erzeugung derselben Menge an Heizwärme mit einer hinreichend effizienten Wärmepumpe anfielen. Dies soll auch bei für allen biogenen Brennstoffen, insbesondere auch bei Pellets/fester Biomasse gelten. Denn sonst würden Mieterinnen und Mieter in der Folge mit den hohen Betriebskosten eines grünen Gasversorgungsvertrags belastet.
Fällt die Entscheidung für den Einbau einer Wärmepumpe in einem energetisch schlechterem Gebäude sollen Vermieterinnen und Vermieter nur dann eine Modernisierungsumlage erheben, wenn die Wärmepumpe einen Wirkungsgrad von mindestens 2,5 erreicht. Anderenfalls können nur 50 Prozent der Investitionskosten umgelegt werden. Das soll Mieterinnen und Mieter vor zu hohen Betriebskosten durch weniger effiziente Wärmepumpen schützen. Gleichzeitig sollen die Vermieterinnen und Vermieter motiviert werden, in die Energieeffizienz des Gebäudes zu investieren.
Der K-Wert
- Was ist der K-Wert?
- Wie hoch sollte der K-wert sein?
- Was ist der K-Wert bei Dämmung?
- Welchen K-Wert darf eine Außenwand haben?
- Was ist der K-Wert?
-
Der k-Wert hat die Einheit W/m²K (Watt pro Quadratmeter und Kelvin). Die Einheit zeigt, dass der k-Wert Auskunft darüber gibt, wie viel Wärmeleistung pro Quadratmeter bei einem Temperaturunterscheid von 1 Kelvin zwischen Innen und Außen durch das Bauteil schwindet.
- Wie hoch sollte der K-wert sein?
-
Der Normbereich des Serum-Kaliumspiegels liegt für Erwachsene bei 3,6-5,0 mmol/l. Ein Serum-Kaliumspiegel über 5,0 mmol/l ist zeitnah kontrollbedürftig.
- Was ist der K-Wert bei Dämmung?
-
Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) gibt die Wärmemenge an, die pro Zeiteinheit durch 1 m² eines Bauteils bei einem Temperaturunterschied der angrenzenden Raum- und Außenluft von 1 K hindurchgeht. Je kleiner der U-Wert, desto größer also die Wärmedämmung. Die Maßeinheit ist W/m²K.
- Welchen K-Wert darf eine Außenwand haben?
-
DAS SCHREIBT DAS GESETZ VOR. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden für Änderungen an bestehenden Gebäuden maximale U-Werte vorgeschrieben. Bei Außenwänden beträgt dieser 0,24 W/(m²*K).
Der Energieausweis
- Ist ein Energieausweis für ein Haus Pflicht?
- Woher bekomme ich meinen Energieausweis?
- Kann ich einen Energieausweis selbst erstellen?
- Wie teuer ist ein Energieausweis vom Schornsteinfeger?
- Wie viel kostet ein Energieausweis für ein Haus?
- Was passiert wenn ich keinen Energieausweis habe?
- Wie lange dauert es einen Energieausweis zu bekommen?
- Für welche Gebäude braucht man keinen Energieausweis?
- Kann man ein Haus auch ohne Energieausweis verkaufen?
- Welches Baujahr braucht keinen Energieausweis?
- Ist ein Energieausweis aus dem Internet gültig?
- Was braucht man alles für einen Energieausweis?
- Warum will die Bank einen Energieausweis?
- Kann die Bank einen Energieausweis verlangen?
- Welchen Energieausweis brauche ich für ein Einfamilienhaus?
- Was ist der Unterschied zwischen Energieausweis und Bedarfsausweis?
- Wer zahlt Energieausweis beim Hausverkauf?
- Wer trägt die Kosten für den Energieausweis?
- Wer kontrolliert ob man einen Energieausweis hat?
- Ist ein Mietvertrag ohne Energieausweis gültig?
- Was ist ein guter kWh wert?
- Welche Energieklasse sollte ein Haus haben?
- Wie oft muss der Energieausweis erneuert werden?
- Welche Häuser sind von der sanierungspflicht betroffen?
- Welche Häuser müssen nicht gedämmt werden?
- Was passiert wenn ich mein Haus nicht energetisch saniere?
- Was kommt auf Hausbesitzer 2024 zu?
- Bin ich verpflichtet ein geerbtes Haus zu sanieren?
- Was kommt 2025 auf Hausbesitzer zu?
- Ist eine Dachdämmung Pflicht?
- Warum Altbau nicht dämmen?
- Bis wann müssen alte Häuser saniert werden?
- Welche Heizung darf ich 2023 noch einbauen?
- Ist ein Energieausweis für ein Haus Pflicht?
-
Wird ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet, müssen die Interessenten unaufgefordert über den energetischen Zustand des Gebäudes informiert werden. Auch bei Neubauten ist ein Energieausweis Pflicht. Er ergänzt die Unterlagen des Bauantrags.
- Woher bekomme ich meinen Energieausweis?
-
Den Verbrauchsausweis („kleiner“ Energieausweis) bekommen Sie bei Ihrem Energieversorger. Der Bedarfsausweis darf nur von zertifizierten Fachleuten ausgestellt werden und bedarf einer persönlichen Besichtigung. Zu den Fachleuten zählen zum Beispiel: Gebäudeenergieberater.
- Kann ich einen Energieausweis selbst erstellen?
-
Die Energieausweise, egal ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis, können Sie mit Hilfe Ihres Energieverbrauchs direkt online für Ihre Immobilie erstellen. Dazu tragen Sie die geforderten Daten in das Online Formular und erhalten wenig später einen rechtsgültigen Energieausweis.
- Wie teuer ist ein Energieausweis vom Schornsteinfeger?
-
Je nach Gebäude sind hierfür umfassendere Berechnungen erforderlich, im Schnitt liegen die Kosten bei 300 bis 500 Euro.
- Wie viel kostet ein Energieausweis für ein Haus?
-
Grob kann man sagen, dass ein Energieausweis oder ein Energiepass für ein durchschnittliches Einfamilienhaus im Falle des Verbrauchsausweises 50 – 100 Euro kostet.
- Was passiert wenn ich keinen Energieausweis habe?
-
Eigentümer, die eine Immobilie ohne Energieausweis bzw. mit fehlerhaften oder falschen Angaben inserieren und veräußern wollen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
- Wie lange dauert es einen Energieausweis zu bekommen?
-
Wie lange dauert das Bestellen eines Energieausweises? Das Bestellen der Ausweise dauert meist unterschiedlich lange: Während das Formular für einen Verbrauchsausweis in etwa 20 Minuten ausgefüllt werden kann, dauert dies bei Bedarfsausweisen schon mal 45 Minuten und mehr.
- Für welche Gebäude braucht man keinen Energieausweis?
-
Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, brauchen keinen Energieausweis. Auch Baudenkmäler und Gebäude, deren Nutzfläche maximal 50 Quadratmeter beträgt, sind von der Ausweispflicht befreit. Das Gleiche gilt für Ferienhäuser.
- Kann man ein Haus auch ohne Energieausweis verkaufen?
-
Fast jedes neue Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz. Zuvor galt die Energieeinsparverordnung (EnEV).
- Welches Baujahr braucht keinen Energieausweis?
-
Allen Gebäude, für die keine drei Jahre an Verbrauchswerten vorliegen, muss der Bedarfsausweis gewählt werden. Auch Gebäude mit einem Baujahr vor 1978, die weniger als fünf Wohneinheiten besitzen und bei denen keine umfassende Sanierung nach der Wärmeschutzverordnung durchgeführt wurde, benötigen einen Bedarfsausweis.
- Ist ein Energieausweis aus dem Internet gültig?
-
Grundsätzlich ist der Energieausweis über das Internet per Online-Fragebogen gültig.
- Was braucht man alles für einen Energieausweis?
-
Grundlage für die Erstellung des Energieausweises sind Angaben zum Heizenergieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre und des Stromverbrauchs der letzten drei Jahre.
- Warum will die Bank einen Energieausweis?
-
Ein Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz von Immobilien und ist damit eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Miete oder dem Kauf eines Wohngebäudes. Es gibt zwei Arten des Energieausweises, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
- Kann die Bank einen Energieausweis verlangen?
-
Bei Neubauten beziehungsweise neu abgeschlossenen Finanzierungen oder Prolongationen kann der Kreditnehmer aufgefordert werden, den Energieausweis vorzulegen. Im Immobilienbestand ist diese Möglichkeit jedoch nicht so ohne weiteres gegeben.
- Welchen Energieausweis brauche ich für ein Einfamilienhaus?
-
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) vorgeschrieben.
- Was ist der Unterschied zwischen Energieausweis und Bedarfsausweis?
-
Das Wichtigste in Kürze: Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte. Bedarfsausweise- und Verbrauchsausweise kommen zu verschiedenen Werten, weil sie auf unterschiedlichen Daten und Berechnungsverfahren beruhen.
- Wer zahlt Energieausweis beim Hausverkauf?
-
Die Kosten für den Energieausweis muss immer der Verkäufer des Hauses tragen. Ihre Höhe richtet sich nach dem Gebäude und nach der Art des Ausweises. Für einen Verbrauchsausweis solltet ihr mit bis zu 100 Euro rechnen. Ein Bedarfsausweis ist mit bis zu 500 Euro deutlich teurer.
- Wer trägt die Kosten für den Energieausweis?
-
Wer muss den Energieausweis bezahlen? Für das Ausstellen des Energieausweises ist der Verkäufer (Eigentümer, Verwalter oder Makler) verantwortlich. Dies ist in der 2014 überarbeiteten Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Demnach trägt der Verkäufer auch die Kosten für den Energieausweis.
- Wer kontrolliert ob man einen Energieausweis hat?
-
Seit 1. August 2021 kontrollieren die Behörden die Ausweise nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) BauSV: Wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorschreibt, prüfen die zuständigen Behörden in den Bundesländern die ausgestellten Energieausweise für Gebäude.
- Ist ein Mietvertrag ohne Energieausweis gültig?
-
Seit 2014 darf kein neuer Mietvertrag ohne Energieausweis geschlossen werden.
- Was ist ein guter kWh wert?
-
2007 bis 2009 galt ein Gebäude mit 200 kWh/(m2a) als „energetisch gut modernisiertes Einfamilienhaus“, in Energieausweisen mit Ausstellungsdatum bis April 2014 galt ein Haus mit 150 kWh/(m2a) als energetisch gut saniert, heute ist für diese Klassifizierung ein Endenergiebedarf von 70 bis 100 200 kWh/(m2a) erforderlich.
- Welche Energieklasse sollte ein Haus haben?
-
ENERGIEEFFIZIENZKLASSE KWH / M2 (JÄHRLICH) HAUSTYP
B 50-75 normale Neubauten
C 75-100 Mindestanforderung Neubau
D 100-130 gut sanierte Altbauten
E 130-160 sanierte Altbauten - Wie oft muss der Energieausweis erneuert werden?
-
Der Energieausweis ist für Haus und Wohnung gesetzlich vorgeschrieben - und muss alle zehn Jahre erneuert werden. Mittlerweile laufen alte Ausweise ab.
- Welche Häuser sind von der sanierungspflicht betroffen?
-
Welche Häuser sind von der Sanierungspflicht betroffen? Grundsätzlich lautet die Devise „Worst First“: Die schlechtesten Gebäude sind als erstes dran. Wohngebäude mit der Klasse G und F müssen nach den Vorgaben etwa bis 2030 durch Sanierungen mindestens auf die Klasse E gebracht werden.
- Welche Häuser müssen nicht gedämmt werden?
-
Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer bereits im Februar 2002 eine selbst bewohnt hat, sind von den Pflichten zur Dämmung zunächst ausgenommen. Hier wird die Dämmung erst nach einem Eigentümerwechsel fällig – die Frist beträgt dann zwei Jahre nach dem Besitzerwechsel.
- Was passiert wenn ich mein Haus nicht energetisch saniere?
-
Gemäß diesen Bestimmungen besteht für Hausbesitzer die Pflicht, energetische Sanierung unter bestimmten Voraussetzungen durchzuführen. Tun sie dies nicht, kann laut § 27 EnEV eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. In einem solchen Fall muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro gerechnet werden.
- Was kommt auf Hausbesitzer 2024 zu?
-
Die Befürchtung vieler verunsicherter Eigentümer ist nun, dass mit einer neuen Abgabe der Lastenausgleich für ihre Immobilien 2024 angewendet wird. Doch die Politik und Rechtsexperten haben mittlerweile Entwarnung gegeben: Es soll kein Lastenausgleich stattfinden, der 2024 Hausbesitzer um ihre Immobilien bringt.
- Bin ich verpflichtet ein geerbtes Haus zu sanieren?
-
Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, erbt oder im Rahmen einer Schenkung erwirbt, hat zwei Jahre Zeit, um der Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel aus dem GEG nachzukommen.
- Was kommt 2025 auf Hausbesitzer zu?
-
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Bereits im Sommer 2022 müssen Hausbesitzer zusätzliche Angaben zu ihren Immobilien machen. Vielen ist das nicht bewusst. Besonders ärgerlich: Je nach Bundesland gelten andere Regeln.
- Ist eine Dachdämmung Pflicht?
-
Ist der Dachboden unbewohnt, ist es finanziell deutlich günstiger die oberste Geschossdecke zu dämmen. Wird der Dachboden allerdings zu Wohnraum umgebaut, ist das Dach entsprechend der Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes zu dämmen.
- Warum Altbau nicht dämmen?
-
Für Mieter in Altbauwohnungen besteht kein Anspruch auf Wärmedämmung, um die Gefahr von Schimmelbildung auszuschließen. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18) müssen Vermieter einen Altbau nicht modernisieren.
- Bis wann müssen alte Häuser saniert werden?
-
Das EU-Parlament hat für strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden gestimmt. Demnach müssten in den kommenden Jahren viele Immobilien saniert werden. Konkret sollen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse "E" und bis 2033 die Energieeffizienzklasse "D" erreichen.
- Welche Heizung darf ich 2023 noch einbauen?
-
Generell Öl- oder Gasheizungen, die über 30 Jahre alt sind. Demnach dürfen in Deutschland ab 2023 nur noch Heizungen betrieben werden, die nach dem 1. Januar 1994 eingebaut wurden. Konstanttemperaturkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden.