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Was kann man tun, wenn eine Parkfläche ungünstig ausgewiesen wurde oder der Fahrradkeller notdürftig im Waschkeller ist. Hier gibt es die Möglichkeiten der Umwidmung.
Geschäft A hat direkt am Haus einen Parkplatz, der allerdings nicht dem Geschäft als solches gehört, sondern öffentlicher Parkraum ist.
Während der Geschäftszeiten gibt es Parkplatzkämpfe. In der näheren Umgebung sind aufgrund anderer Firmen die Parkplätze ebenfalls sehr rar.
Es gab über lange Zeiträume "Wild-Parker", die über Wochen ihre Fahrzeuge abgestellt haben, ohne einen Bezug zur Einrichtung zu haben. Aufgrund der Parkplatznot wurde die Gemeinde aufgefordert, die Situation zu verändern, was mit Hinblick auf den öffentlichen Charakter der Parkfläche abgelehnt wurde. Nach weiteren Interventionen wurde eine Parkscheibenpflicht und Begrenzung der Parkzeit auf max. 30 Min. eingeführt.
Nun wurde ein erheblicher Teil des Parkplatzes mit Schildern "Mitarbeiter" gekennzeichnet und darf nicht mehr von Außenstehenden genutzt werden.
Radverkehr braucht Platz – und steht damit in Konkurrenz zu anderen Ansprüchen auf den in vielen Kommunen knappen öffentlichen Raum. Hier zeigen wir gute Beispiele, wie Kommunen dem Radverkehr auf kreative Weise Platz verschafft haben. Ob durch die Einrichtung von Fahrradstraßen, Radvorrang-Routen oder die Umwidmung von Parkraum.
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