Stammdaten

Stammdatenerfassung

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(Zeitpunkt des Überganges von Nutzen und Lasten)

Die im Verwaltervertrag angegebenen Personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des bestehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen ( Art. 6 Abs. (1)lit.b DSGVO) erhoben. Diese Informationen sind zwingend notwendig für die ordnungsgemäße Durchführung unserer Verwaltertätigkeit. 

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