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Soweit vorhanden, sind die nachstehenden Unterlagen zu übergeben bzw. etwaige Punkte durchzusprechen:
1. aktuelle Mieterbestandsliste mit Angaben WE-Nr., Wfl., Name, KM, NK, WM, Stellplatzmiete etc.
2. alle Mietverträge (im Original)
3. Aufstellung über alle hinterlegten Kautionen – Auskehrung erfolgt gesondert
4. alle Kautionssparbücher und Pfändungsvereinbarungen oder Bürgschaftsurkunden (im Original)
5. alle Einzugs- / Übergabeprotokolle der Mieter von Wohnungsübergaben
6.
Schriftverkehr über etwaiger aktueller Mietminderungen mit den Mietern oder vergangener Mieterhöhungen und
etwaiger Anpassungen der Vorauszahlungen
7. Name, Anschrift und Kontaktdaten des aktuellen WEG-Verwalters
8. aktueller WEG-Verwaltervertrag
9. aktueller Wirtschaftsplan
10. Beschlussammlung
11. letzte Nebenkostenabrechnung
12.
Zählerstände aller Zähler (Strom, Kaltwasser, Warmwasser, Gas, HKV oder WMZ – soweit diese Medien in den
Vorauszahlungen zu berücksichtigen sind)
13. Namen und Kontaktdaten des bisher tätig gewesenen Elektroinstallateurs und Heizung- Sanitär-Fachbetriebes
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